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Nummern Wirrwar

Ja, welche Nummer gehört nun auf welchen Schirm? 
Diese Frage wurde heiss diskutiert da an den jüngsten Nummernkontrollen der Polizei offensichtlich anders kontrolliert wird als an der SHV Prüfung!Bei den Autos ist das Auto versichert, bei den Flugzeugen das Flugzeug, aber bei den Hängegleitern wo ein Pilot mit mehreren Schirmen mit nur einer Verscicherung fliegen darf, muss das etwas anders laufen. Nun die Antwort des SHV ist aus diesen Gründen nicht klar. Die Stellungnahme aber aufschlussreich.

Sicht der Versicherung: Der Pilot muss versichert sein.

Sicht der gesetzlichen Kennzeichenpflicht:
Es gehört die Nummer des Eigentümers auf den Schirm.

 

Soweit eigentlich klar, so lange ein Pilot immer schön mit (s)einem Schirm fliegt!

Solltet ihr nun mit einem geliehenen Schirm an die Praxisprüfung gehen (Es gibt solche Fälle, speziell an der Doppelsitzer Prüfung) nimmt der SHV klar Stellung: Es wird an einer Praxisprüfungen nur der Ausweis des Piloten kontrolliert. Dies, da bei Sportgeräten kein Luftfahrzeug Register geführt werden kann.

Solltet ihr tatsächlich eines Tages von der Polizei geprüft werden und dummerweise genau in dem Moment mit einem geliehenen Schirm unterwegs sein, dann kommt doch einfach zurück auf diese Seite und lest das ganz unten nochmals genau durch!

 Hier noch die Stellungnahme des SHV:

Versicherungsnachweis / Nummer
Was für uns wichtig ist:

- Der Pilot muss eine gültige Haftpflichtversicherung haben, und

- Der Schirm muss ein Kennzeichen haben (Ausnahme: Ausländer).

 Versicherung:
Für die Versicherung ist nur das versichern des PILOTEN vernünftig machbar.
(Es ist administrativ einfach nicht handhabbar, dass einerseits ein Pilot mehrere Schirme besitzt, die alle über dieselbe Versicherung gedeckt sind, und dass er andererseits diese Schirme ausleihen kann, und diese sind dann auch über ihn versichert. Wenn man den "Halter" versichern würde, müsste die Versicherung vernünftigerweise auf einen Schirm beschränkt werden, und dann müssten wir - logisch zuende gedacht - ein Gleitschirm-Register führen, und nicht ein Piloten-Register. Und soweit wollen wir ja sicher nicht gehen...).

Also für uns und Generali gilt: Der PILOT muss versichert sein. (Ausnahme: Händler und Flugschul-Schirme).

Kennzeichenpflicht
Kennzeichenpflicht ist klar: Da gehört die Nummer des Eigentümers drauf.
Das sind die zwei Dinge, die wir an Prüfungen checken.

Spezialfälle:
Pilot ist mit geliehenem Schirm unterwegs
Gut, dann kann man sagen, dass gemäss "Verordnung über die Kennzeichen der Luftfahrzeuge", Art. 11a, Absatz 2: Das Kennzeichen muss mit einem entsprechenden Eintrag im Haftpflichtversicherungsnachweis des Halters des gekennzeichneten Hängegleiters übereinstimmen.

Das ist für uns – verglichen mit den oberen Punkten – nicht so wichtig! Und wenn man schon so spitzfindig argumentieren würde: Es heisst nicht, dass dieser Ausweis auch mitgeführt werden muss.

Mitzuführen ist gemäss „Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien“, Abschnitt 3, Art. 10, Abs. 3, ein „Haftpflichversicherungsnachweis“. Da für Generali der Pilot versichert ist, gilt hier der Versicherungsnachweis des Piloten.
In 95% der Fälle ist der Pilot eh der Halter. Ist der Schirm geliehen, so besitzt der Halter in 95% der Fälle eine eigene Versicherung.
Wenn man mit einem geliehenen Schirm 100% sicher sein will, nimmt man den Versicherungsausweis (oder Kopie) des Halters (auch) mit. Für uns (SHV) an Prüfungen genügt der Versicherungsnachweis des Piloten!

Kontrollen
Sollte bei Kontrollen tatsächlich überprüft werden, dass die Nummer auf dem Schirm mit der Nummer auf dem Versicherungs-Nachweis überprüft wird, werden wir versuchen, dem BAZL zu erklären, dass bei uns die Piloten versichert sind, und nicht die Schirme. (Nebenbemerkung: Die lokale Polizei kann zwar Kontrollen machen – für die Bussen ist dann aber das BAZL zuständig).

Wünschenwert wäre in dem Zusammenhang, dass bei einer allfälligen Anpassung der entsprechenden Verordnungen neu von Versicherung des Piloten anstelle des Halters gesprochen wird. Diese Variante stammt aus der sonstigen Luftfahrt (Flugzeug ist versichert!, Register aller Flugzeuge), und ist fürs Hängegleiten nicht sehr sinnvoll.